Verordnungen - Praxis Solln

VERORDNUNGEN

Damit die Krankenkasse (gesetzlich oder privat) die Kosten für eine logopädische Behandlung übernimmt, benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt oder Neurologen.

Je nach Verordnung bezahlt Ihnen Ihre Krankenkasse dann einmal oder mehrmals pro Woche eine Therapiesitzung von 30, 45 oder 60 Minuten.

Dabei fallen für die gesetzlich versicherten Patienten jeweils eine Rezeptgebühr von 10 Euro sowie 10% Eigenbeteiligung an. Sind Sie privat versichert, beachten Sie bitte in wie weit Ihre Versicherung entsprechend Ihres Vertrages die Leistungen erstattet.

Wird Ihnen von Ihrem Arzt ein Hausbesuch verordnet, findet die Therapie bei Ihnen zu Hause statt.